Anruf genügt - Win-Win-Win-Situation
Heute vor dem Familiengericht: Die Liebe hatte die Ehefrau verlassen, so dass sie die Scheidung beantragte. Da aber die Liebe eines anderen Mannes über sie gekommen war und sie ein Kind bekommen hatte, ließ sie durch ihre Anwältin im Scheidungsantrag mitteilen, dass der Ehemann nicht der leibliche Vater des Kindes sei. Deshalb sitzen wir heute hier. Denn das Gesetz sagt, dass Kinder, die in eine bestehende Ehe hineingeboren werden, als Kinder des Ehemannes gelten, es sei denn, ein Gericht stellt etwas anderes fest. Genau das hat der Ehemann über mich beantragt.
Der Termin ist da, alle sind da, nur die Frau nicht. Damit wir nicht vergeblich warten, bitte ich den Mann, seine Frau auf dem Handy anzurufen. Das habe er schon lange nicht mehr gemacht, sagt er und murmelt noch, ob sie wohl rangehe? Ja, sie geht ran, und es stellt sich heraus, dass sie vor dem falschen Gericht steht, 40 Kilometer entfernt, weil man sich dort schon einmal wegen anderer Streitigkeiten getroffen hat und sie die Ladung für den heutigen Termin nicht richtig gelesen hat. Der Anruf tröstet sie in ihrer Verzweiflung und die Richterin macht kurzen Prozess und hört die Ehefrau telefonisch zu der Frage an, wer mit wem in der Empfängniszeit Geschlechtsverkehr hatte. Das ersparte der Ehefrau die Anreise, uns das Warten und dem Steuerzahler die Kosten für ein Blutgruppengutachten, denn alle waren sich einig, dass der Ehemann nicht der Vater sein konnte, zumal das Kind dem anderen Mann „wie aus dem Gesicht geschnitten“ ist.
Was lehrt uns das? Wir müssen wieder mehr miteinander reden!